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Förderung

BAFA- & KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026

Mario SimeunovicMario Simeunovic 6 Min Lesezeit Aktualisiert am 28. Juni 2026
BAFA- & KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026

Stand Juni 2026 - bitte aktuell prüfen

Die Angaben beruhen auf dem KfW-Merkblatt zum Zuschuss Nr. 458 (Stand 12/2025). Förderbedingungen und Fristen sind politisch in Bewegung. Vor der Antragstellung prüfen wir den tagesaktuellen Stand bei KfW und BAFA gemeinsam mit Ihnen.

Wer fördert: KfW oder BAFA?

Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2024 wird der Heizungstausch vollständig über die KfW gefördert. Für selbstnutzende Eigentümer eines Wohngebäudes ist das Zuschuss-Programm Nummer 458 zuständig, für Vermieter und Unternehmen das Programm 459. Das BAFA bleibt für die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) zuständig - und es führt weiterhin die amtliche Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Antrag und Auszahlung für die Wärmepumpe laufen aber über die KfW.

Die Förderbausteine im Detail

Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren - gedeckelt bei 70 Prozent für selbstnutzende Eigentümer.

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %für alle förderfähigen Wärmepumpen
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Austausch alter funktionierender Öl-/Gas-/Kohle-/Nachtspeicherheizung (Gas/Biomasse ab 20 Jahren), bis 31.12.2028
Einkommensbonus30 %zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus5 %Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürliches Kältemittel (z. B. R290)
Maximum gesamt70 %alle Boni zusammen werden bei 70 % gedeckelt
Förderbausteine für selbstnutzende Eigentümer (Programm 458)

Rechnerisch ergäben Grundförderung, Geschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus zusammen 85 Prozent - ausgezahlt werden aber höchstens 70 Prozent. Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine noch funktionierende Altheizung voraus, und er ist bis Ende 2028 in voller Höhe gesichert; ab 2029 sinkt er schrittweise.

Wie viel Geld es maximal gibt

Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Förderfähig sind dabei nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch Umfeldmaßnahmen wie der Ausbau der Altheizung, Erdbohrung, Pufferspeicher, Heizkörpertausch, Verrohrung und der hydraulische Abgleich.

SituationFördersatzZuschuss
Voller Satz (gedeckelt)70 %21.000 €
Mit Geschwindigkeits- + Effizienzbonus55 %16.500 €
Nur Grundförderung30 %9.000 €
Rechenbeispiele Höchstzuschuss (Einfamilienhaus, max. 30.000 € Basis)

Kostet die Wärmepumpe 35.000 Euro, sind trotzdem nur 30.000 Euro förderfähig - bei 70 Prozent bleiben 21.000 Euro Zuschuss und 14.000 Euro Eigenanteil.

Wichtiger Hinweis zu den Preisen

Alle genannten Preise sind Richtwerte und dienen ausschließlich Ihrer ersten Orientierung. Jedes Projekt wird individuell geplant und umgesetzt, daher können die tatsächlichen Kosten stark variieren. Gute, saubere Arbeit und hochwertige Qualität spiegeln sich naturgemäß auch im Preis wider. Einen verbindlichen Preis nennen wir Ihnen erst nach einem Vor-Ort-Termin.

Selbstnutzer und Vermieter im Unterschied

Den vollen Satz bis 70 Prozent erreichen nur selbstnutzende Eigentümer, denn Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es ausschließlich für selbst bewohnte Wohneinheiten. Vermieter beantragen über das Programm 459 und erhalten die Grundförderung von 30 Prozent plus gegebenenfalls den Effizienzbonus, also maximal rund 35 Prozent.

So läuft der Antrag 2026 ab

Die Reihenfolge ist der häufigste Stolperstein. Halten Sie diese Schritte ein:

  1. Fachbetrieb beauftragen und die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen - sie enthält die geplanten Kosten und die technischen Mindestanforderungen.
  2. Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen: Der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. So gilt der Vertragsschluss nicht als schädlicher Vorhabenbeginn.
  3. Antrag vor Vorhabenbeginn online im Portal 'Meine KfW' stellen (mit der BzA-Identifikationsnummer).
  4. Förderzusage abwarten, dann die Wärmepumpe einbauen lassen.
  5. Nach Abschluss die Fachunternehmererklärung und den Nachweis des hydraulischen Abgleichs erstellen lassen.
  6. Identifizierung im Portal, dann Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen.
  7. Auszahlung des Zuschusses nach positiver Prüfung.

Reihenfolge ist entscheidend

Eine nachträgliche Antragstellung nach Auftragsvergabe oder Arbeitsbeginn wird nicht genehmigt. Beauftragen Sie immer erst mit aufschiebender Bedingung und stellen Sie den Antrag, bevor das Vorhaben verbindlich beginnt. Für die Wärmepumpe genügt die Fachunternehmererklärung - ein separater Energieberater ist nicht zwingend.

Eigenanteil über den KfW-Ergänzungskredit finanzieren

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie den Ergänzungskredit der KfW (Programm 358/359) nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren - bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro erhalten über das Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil. Voraussetzung ist eine vorliegende Förderzusage, die nicht älter als zwölf Monate ist. Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank.

Was sich 2025 und 2026 geändert hat

  • Strengerer Lärmschutz: Seit dem 1. Januar 2026 werden außen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen nur gefördert, wenn sie mindestens 10 Dezibel unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen (vorher 5 Dezibel). Maßgeblich ist das Antragsdatum.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bis Ende 2028 bei 20 Prozent und sinkt ab 2029.
  • Geplant, aber noch nicht beschlossen: Ein Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Heizungsgesetz ablösen und die starre 65-Prozent-Pflicht lockern (frühestes Inkrafttreten Ende 2026). Die Förderung selbst gilt nach Regierungsangaben bis 2029 als gesichert.

Voraussetzungen an die Wärmepumpe

  • Das Gerät muss auf der amtlichen BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen stehen.
  • Die rechnerische Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,0 betragen.
  • Der hydraulische Abgleich ist Pflicht und über das VdZ-Formular nachzuweisen.
  • Gefördert wird nur im Gebäudebestand (Gebäude mindestens fünf Jahre alt); für den Neubau gibt es das eigene Programm Klimafreundlicher Neubau.

Häufige Fragen

Das fragen Kundinnen und Kunden oft

Kurz zusammengefasst

  • Antrag läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458 für Selbstnutzer), nicht mehr über das BAFA.
  • Bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € bei einem Einfamilienhaus (Basis 30.000 €).
  • Antrag immer vor der verbindlichen Auftragsvergabe stellen - Vertrag mit aufschiebender Bedingung.
  • Vermieter erhalten maximal rund 35 %, voller Satz nur für Selbstnutzer.
  • Voraussetzungen: BAFA-Liste, Jahresarbeitszahl mindestens 3,0, hydraulischer Abgleich.

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Mario Simeunovic

Mario Simeunovic

Kälteanlagenbauermeister & Inhaber

Mario Simeunovic ist Meister im Kälteanlagenbauer-Handwerk und Inhaber von KTS Klima in Neulußheim. Seit Jahren plant und installiert er Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kältetechnik in der Metropolregion Rhein-Neckar. In diesem Ratgeber teilt er sein Praxiswissen aus dem Betrieb - ehrlich, verständlich und ohne Verkaufsmasche.

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