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Wartung & Service

Klimaanlage warten: Intervalle, Kosten & Pflichten

Mario SimeunovicMario Simeunovic 5 Min Lesezeit Aktualisiert am 28. Juni 2026
Klimaanlage warten: Intervalle, Kosten & Pflichten

Hygienewartung: jährlich empfohlen

Die wichtigste Wartung ist die Hygiene- und Funktionswartung. Sie ist nicht gesetzlich erzwungen, aber dringend empfohlen - für Ihre Gesundheit, die Effizienz und den Erhalt der Herstellergarantie. Einmal jährlich, am besten im Frühjahr, prüft der Fachbetrieb Filter, desinfiziert Verdampfer und Kondensatwanne, kontrolliert den Kondensatablauf, sucht optisch nach Lecks und prüft Druck und Funktion. Die Filter selbst können Sie alle zwei bis vier Wochen reinigen.

Machen Klimaanlagen krank?

Das eigentliche Risiko sind Schimmel und Bakterien in verschmutzten, feuchten Geräten - deshalb ist die Hygienewartung sinnvoll. Legionellen werden in diesem Zusammenhang oft falsch dargestellt: Sie sind ein Thema großer Verdunstungskühl- und Kühlturmanlagen, nicht der Split-Klimageräte in Wohnungen.

Was die Wartung kostet

AnlagentypKosten pro Jahr
Single-Splitca. 100 - 250 €
Multi-Splitca. 200 - 400 €
Jährliche Wartungskosten (Marktschätzung 2026)

Wichtiger Hinweis zu den Preisen

Alle genannten Preise sind Richtwerte und dienen ausschließlich Ihrer ersten Orientierung. Jedes Projekt wird individuell geplant und umgesetzt, daher können die tatsächlichen Kosten stark variieren. Gute, saubere Arbeit und hochwertige Qualität spiegeln sich naturgemäß auch im Preis wider. Einen verbindlichen Preis nennen wir Ihnen erst nach einem Vor-Ort-Termin.

Ein fester Wartungsvertrag ist meist 10 bis 15 Prozent günstiger als die Einzelbeauftragung und stellt sicher, dass die Wartung nicht vergessen wird. Das lohnt sich auch finanziell: Verschmutzte Filter erhöhen den Stromverbrauch um 15 bis 20 Prozent.

Die F-Gas-Verordnung - und was wirklich Pflicht ist

Seit dem 11. März 2024 gilt die neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, die die alte Verordnung 517/2014 abgelöst hat. Sie regelt den Umgang mit fluorierten Kältemitteln und sieht für bestimmte Anlagen eine regelmäßige Dichtheitsprüfung vor. Entscheidend ist die Füllmenge, gemessen in CO₂-Äquivalent: Pflicht wird die Prüfung erst ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent (bei hermetisch geschlossenen Anlagen ab 10 Tonnen).

Die meisten Wohnanlagen sind nicht prüfpflichtig

Die Schwelle berechnet sich aus GWP × Füllmenge. Beim heute üblichen Kältemittel R-32 (GWP 675) werden 5 Tonnen erst bei rund 7,4 Kilogramm erreicht - typische Single-Splits enthalten aber nur 0,5 bis 2 Kilogramm. Sie sind damit nicht dichtheitsprüfpflichtig. Bei älterem R-410A (GWP 2.088) ist die Schwelle schon bei etwa 2,4 Kilogramm erreicht, große Multi-Splits können sie überschreiten. Lassen Sie sich keine gesetzlich vorgeschriebene Jahresprüfung verkaufen, wenn Ihre Anlage unter der Schwelle liegt.

CO₂-Äquivalentohne Leckage-Systemmit Leckage-System
5 bis unter 50 talle 12 Monatealle 24 Monate
50 bis unter 500 talle 6 Monatealle 12 Monate
ab 500 talle 3 Monatealle 6 Monate (System Pflicht)
Prüfintervalle ab Erreichen der Schwelle (5 t CO₂-Äquivalent)

Dokumentation und wer arbeiten darf

Ab der Prüfschwelle besteht eine Logbuch-Pflicht: Kältemittelart und -menge, Prüfergebnisse mit Datum und der ausführende Betrieb müssen dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Unterhalb der Schwelle gibt es keine formale Pflicht. Unabhängig von der Größe gilt aber: An den Kältemittelkreis dürfen nur zertifizierte Personen und zertifizierte Betriebe - der sogenannte Kälteschein. Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 wird die Zertifizierung neu geregelt, künftig mit einer Auffrischung mindestens alle sieben Jahre.

Energetische Inspektion großer Anlagen nach GEG

Eine zweite, davon unabhängige Pflicht betrifft nur große Anlagen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, §§ 74 bis 78) schreibt für Klima- und kombinierte Lüftungsanlagen mit mehr als 12 Kilowatt Kälte-Nennleistung eine energetische Inspektion alle zehn Jahre vor, erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme. Bei Anlagen mit Gebäudeautomation entfällt sie. Private Wohnungsgeräte mit 2 bis 7 Kilowatt liegen klar darunter und sind nicht betroffen. Wichtig: Diese GEG-Inspektion und die F-Gas-Dichtheitsprüfung sind zwei verschiedene Pflichten.

Unser Rat

Für die meisten Privathaushalte ist die jährliche Hygienewartung das, was wirklich zählt - sie hält die Anlage sauber, effizient und die Garantie aufrecht. KTS Klima übernimmt Wartung und, wo nötig, Dichtheitsprüfung und Dokumentation, auf Wunsch im festen Wartungsturnus.

Häufige Fragen

Das fragen Kundinnen und Kunden oft

Kurz zusammengefasst

  • Hygienewartung jährlich empfohlen, Filter alle 2 - 4 Wochen selbst reinigen.
  • Wartungskosten: ca. 100 - 250 € (Single-Split) bzw. 200 - 400 € (Multi-Split).
  • Dichtheitsprüfung erst ab 5 t CO₂-Äquivalent Pflicht - typische Wohn-Splitanlagen sind nicht betroffen.
  • Es gilt die neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 seit März 2024.
  • GEG-Inspektion betrifft nur Anlagen über 12 kW (alle 10 Jahre) - nicht Wohnungsgeräte.

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Mario Simeunovic

Mario Simeunovic

Kälteanlagenbauermeister & Inhaber

Mario Simeunovic ist Meister im Kälteanlagenbauer-Handwerk und Inhaber von KTS Klima in Neulußheim. Seit Jahren plant und installiert er Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kältetechnik in der Metropolregion Rhein-Neckar. In diesem Ratgeber teilt er sein Praxiswissen aus dem Betrieb - ehrlich, verständlich und ohne Verkaufsmasche.

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